Spanischer Verlag Jot Down erhält LaLiga-Schreiben wegen geteilter Cloudflare-IP-Adresse
in einfachen worten
Ein spanischer Verlag hat einen Brief bekommen, in dem steht, seine Website sei genutzt worden, um illegale Fußballübertragungen zu zeigen. Die Website liegt auf einer gemeinsam genutzten Internetadresse, die auch der große US-Konzern Cloudflare für viele andere Websites nutzt. Das Unternehmen sagt, es könne nicht kontrollieren, wer diese Adresse sonst nutzt.
Ausführliche Zusammenfassung
Jot Down, ein spanisches Kulturunternehmen, das Bücher und Magazine veröffentlicht, teilt mit, am 14. Oktober einen Brief von LaLiga erhalten zu haben, der Stelle, die die Übertragungsrechte für den spanischen Fußball verkauft. In dem Schreiben hieß es, die Website von Jot Down werde unter der IP-Adresse 188.114.96.5 gehostet, die LaLiga zufolge genutzt wird, um Spiele illegal zu streamen. Das Unternehmen wurde aufgefordert, seinen Anbieter zu bitten, die Adresse zu sperren. Andernfalls, so die Warnung, könne dies als vorsätzliches Unterlassen und Beihilfe gewertet werden.
Jot Down erklärt, die Adresse gehöre zu Cloudflare, einem Unternehmen aus den USA, das Infrastruktur und Sicherheit für Millionen von Websites bereitstellt, und dass sie von vielen Seiten gemeinsam genutzt werde. Das Unternehmen habe keinerlei Kontrolle darüber, wer sie sonst nutze. Das Schreiben war nicht unterzeichnet, und der beigefügte Screenshot zeigte eine andere Website und ein Spiel, aber keinerlei Verbindung zu Jot Down.
Jot Down zufolge schickte LaLiga im September 2025 nahezu identische Schreiben an ein weiteres Unternehmen, RevistaCloud, und berief sich dabei auf dieselbe Adresse. Wie viele Unternehmen solche Schreiben erhalten haben, sei dem Verlag nicht bekannt.
Der Verlag hat spanische Behörden angeschrieben, darunter den Chef von LaLiga und den spanischen Wirtschaftsminister, bislang ohne Antwort. Nun hat er einen offenen Brief an den Präsidenten der USA, Donald Trump, gerichtet und ihn gebeten einzugreifen, weil Cloudflare aus den USA stammt. Der Verlag argumentiert, der Schutz eines Unternehmens dürfe keine unbeteiligten anderen treffen, und weist darauf hin, dass ein Urteil eines Handelsgerichts in Barcelona es erlauben würde, Betreiber aufzufordern, die IP-Adresse zu sperren.